Interessante Neuigkeiten aus der Welt von Parkett und Dielen

Wenn Sie Ihr eigenes Haus bzw. ihre eigene Wohnung haben, können Sie natürlich machen, was Sie wollen. Doch was ist, wenn Sie zur Miete wohnen? Wer ist dann zuständig? Wenn der Parkettboden mit vermietet wurde, gilt: der Boden ist Vermietersache. Im Prinzip. Das bedeutet: normaler Verschleiß fällt in die Zuständigkeit des Vermieters, egal ob er oder ein Vormieter den Boden verlegt hat ...
Dass man Holz mit der Kettensäge bearbeiten kann, ist nichts Neues. Das geht um einiges schneller als per Hand. Aber vielleicht ist der eine oder andere doch davon überrascht, dass man damit nicht nur Bretter sägen, sondern richtige Kunstwerke herstellen kann ...
Auch wenn Parkett ein eigentlich robustes und haltbares Material ist, kann es doch auch kleinere Beschädigungen geben. Vielleicht hatte ein schweres Möbelstück, das man schiebt, doch eine Kante zuviel, die man übersehen hat? Bei tiefen Rissen führt kaum ein Weg daran vorbei, den Boden neu abzuschleifen und zu versiegeln. Aber bei kleineren Spuren gibt es immer andere Wege.